Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Standard-Sperrzeit: 12 Wochen ohne ALG.
- Die Bezugsdauer verkürzt sich entsprechend — meist um ein Viertel.
- Auch bei Aufhebungsvertrag droht in der Regel eine Sperrzeit.
- „Wichtiger Grund“ kann die Sperrzeit aufheben.
- Eine kürzere Kündigungsfrist als gesetzlich kann zusätzlich problematisch sein.
Wann droht eine Sperrzeit?
- Bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund.
- Bei Aufhebungsvertrag ohne nachweisbaren betrieblichen Anlass.
- Bei Verhalten, das eine Kündigung „provoziert“.
- Bei Ablehnung einer zumutbaren Stelle.
- Bei verspäteter Arbeitsuchend-Meldung — kürzere Sperrzeit.
Was ist ein „wichtiger Grund“?
- Drohende rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung.
- Mobbing oder Gesundheitsgefährdung.
- Pflege eines Angehörigen.
- Umzug wegen Partner-Job.
Aufhebungsvertrag und Sperrzeit
Auch betriebsbedingt zählt nicht automatisch
Selbst wenn der Aufhebungsvertrag „betriebsbedingt“ ausgestellt ist, kann die Agentur eine Sperrzeit verhängen — entscheidend ist der nachweisbare Druck zur Kündigung.
So vermeiden Sie die Sperrzeit
- Lassen Sie sich kündigen statt selbst zu kündigen.
- Beim Aufhebungsvertrag: Begründung „zur Vermeidung einer ohnehin drohenden betriebsbedingten Kündigung“ einfügen.
- Anwaltliche Prüfung vor Unterschrift.
- Beachten Sie die gesetzliche Kündigungsfrist.
Ihre nächsten Schritte
- 1Vor jedem Aufhebungsvertrag: Sperrzeit-Risiko prüfen lassen.
- 2Melden Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend — 3 Tage nach Kenntnis.
- 3Bei Sperrzeit-Bescheid: Widerspruch innerhalb eines Monats prüfen.
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