Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Voraussetzung: dringende betriebliche Erfordernisse.
- Sozialauswahl nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung.
- Anspruch auf Abfindung nach § 1a KSchG bei Klageverzicht möglich.
- Klage lohnt sich oft — Sozialauswahl ist häufig fehlerhaft.
- Frist für Klage: 3 Wochen ab Zugang.
Wann ist sie wirksam?
- Wegfall des Arbeitsplatzes durch innerbetriebliche Entscheidung.
- Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit.
- Korrekte Sozialauswahl unter vergleichbaren Mitarbeitern.
Die Sozialauswahl
Der Arbeitgeber muss aus mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern den am wenigsten schutzwürdigen kündigen — anhand der vier Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.
Abfindung nach § 1a KSchG
Abfindung gegen Klageverzicht
Der Arbeitgeber kann eine Abfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr anbieten — wenn Sie auf eine Klage verzichten.
Ihre nächsten Schritte
- 1Sozialauswahl kritisch prüfen — sie ist oft anfechtbar.
- 2Klagefrist von 3 Wochen unbedingt einhalten.
- 3Abfindungsangebot nicht vorschnell annehmen.
Bereit für den nächsten Schritt?
Schätzen Sie mit unserem Abfindungs-Check, was für Sie realistisch ist.
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