Spezialfälle

Betriebsbedingte Kündigung

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber strenge Voraussetzungen erfüllen — und eine korrekte Sozialauswahl treffen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Voraussetzung: dringende betriebliche Erfordernisse.
  • Sozialauswahl nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung.
  • Anspruch auf Abfindung nach § 1a KSchG bei Klageverzicht möglich.
  • Klage lohnt sich oft — Sozialauswahl ist häufig fehlerhaft.
  • Frist für Klage: 3 Wochen ab Zugang.

Wann ist sie wirksam?

  • Wegfall des Arbeitsplatzes durch innerbetriebliche Entscheidung.
  • Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit.
  • Korrekte Sozialauswahl unter vergleichbaren Mitarbeitern.

Die Sozialauswahl

Der Arbeitgeber muss aus mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern den am wenigsten schutzwürdigen kündigen — anhand der vier Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.

Abfindung nach § 1a KSchG

Abfindung gegen Klageverzicht

Der Arbeitgeber kann eine Abfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr anbieten — wenn Sie auf eine Klage verzichten.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Sozialauswahl kritisch prüfen — sie ist oft anfechtbar.
  2. 2Klagefrist von 3 Wochen unbedingt einhalten.
  3. 3Abfindungsangebot nicht vorschnell annehmen.

Bereit für den nächsten Schritt?

Schätzen Sie mit unserem Abfindungs-Check, was für Sie realistisch ist.

Zum Abfindungs-Check

Häufige Fragen

Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung wirksam?
Drei Voraussetzungen müssen vorliegen: dringende betriebliche Erfordernisse (z. B. Auftragsrückgang, Umstrukturierung), keine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz und eine korrekt durchgeführte Sozialauswahl unter vergleichbaren Mitarbeitern. Fehlt einer dieser Punkte, ist die Kündigung unwirksam.
Wie funktioniert die Sozialauswahl?
Der Arbeitgeber muss aus mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern denjenigen kündigen, der sozial am wenigsten schutzwürdig ist. Bewertet werden vier Kriterien: Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und eine Schwerbehinderung. Eine fehlerhafte Sozialauswahl macht die Kündigung angreifbar.
Habe ich Anspruch auf eine Abfindung nach § 1a KSchG?
Wenn der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben ausdrücklich auf § 1a KSchG hinweist und Sie auf die Klage verzichten, haben Sie Anspruch auf eine Abfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Häufig lohnt sich eine Klage trotzdem mehr — die ausgehandelte Abfindung im Vergleich liegt oft höher.
Lohnt sich eine Klage gegen eine betriebsbedingte Kündigung?
Sehr oft, ja. Sozialauswahl und Begründung sind häufig fehlerhaft. Gerade wenn der Arbeitgeber mehrere Mitarbeiter zur Auswahl hatte oder die wirtschaftliche Notwendigkeit nicht eindeutig belegen kann, enden Verfahren typischerweise mit einer Abfindung über der § 1a-Formel.

Verwandte Themen

Newsletter

Bleib informiert — neue Ratgeber und Tools direkt per E-Mail

Verständlich, praktisch, ohne Spam. Jederzeit abbestellbar.