Spezialfälle

Betriebsbedingte Kündigung

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss der Arbeitgeber strenge Voraussetzungen erfüllen — und eine korrekte Sozialauswahl treffen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Voraussetzung: dringende betriebliche Erfordernisse.
  • Sozialauswahl nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung.
  • Anspruch auf Abfindung nach § 1a KSchG bei Klageverzicht möglich.
  • Klage lohnt sich oft — Sozialauswahl ist häufig fehlerhaft.
  • Frist für Klage: 3 Wochen ab Zugang.

Wann ist sie wirksam?

  • Wegfall des Arbeitsplatzes durch innerbetriebliche Entscheidung.
  • Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit.
  • Korrekte Sozialauswahl unter vergleichbaren Mitarbeitern.

Die Sozialauswahl

Der Arbeitgeber muss aus mehreren vergleichbaren Arbeitnehmern den am wenigsten schutzwürdigen kündigen — anhand der vier Kriterien Alter, Betriebszugehörigkeit, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung.

Abfindung nach § 1a KSchG

Abfindung gegen Klageverzicht

Der Arbeitgeber kann eine Abfindung von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr anbieten — wenn Sie auf eine Klage verzichten.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Sozialauswahl kritisch prüfen — sie ist oft anfechtbar.
  2. 2Klagefrist von 3 Wochen unbedingt einhalten.
  3. 3Abfindungsangebot nicht vorschnell annehmen.

Bereit für den nächsten Schritt?

Schätzen Sie mit unserem Abfindungs-Check, was für Sie realistisch ist.

Zum Abfindungs-Check

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