Spezialfälle

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist die schärfste Form. Sie ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig und muss innerhalb von 2 Wochen ausgesprochen werden.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Nur bei wichtigem Grund — z. B. Diebstahl, Tätlichkeit, Vertrauensbruch.
  • Arbeitgeber muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis kündigen.
  • Vorherige Abmahnung in der Regel erforderlich.
  • Klagefrist: 3 Wochen wie bei jeder Kündigung.
  • Sperrzeit beim ALG droht — wenn berechtigt.

Was ist ein wichtiger Grund?

  • Diebstahl, Unterschlagung — auch geringer Werte.
  • Tätlichkeiten, Beleidigungen.
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung.
  • Wettbewerbsverstöße, schwerwiegender Vertrauensbruch.

Abmahnung als Voraussetzung

In den meisten Fällen ist eine vorherige Abmahnung erforderlich. Nur bei besonders schweren Verstößen kann sie entfallen.

Die 2-Wochen-Frist

2 Wochen nach Kenntnis

Erfährt der Arbeitgeber vom Grund, hat er nur 2 Wochen Zeit für die Kündigung — sonst ist sie unwirksam.

Was Sie jetzt tun sollten

Klage prüfen — eine fristlose Kündigung wird oft in eine ordentliche umgewandelt oder ganz aufgehoben. Sammeln Sie Beweise und Zeugen.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Sofort schriftlich Widerspruch erklären.
  2. 2Klagefrist 3 Wochen einhalten.
  3. 3Anwaltliche Beratung — fristlose Kündigungen sind oft angreifbar.

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