Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Nur bei wichtigem Grund — z. B. Diebstahl, Tätlichkeit, Vertrauensbruch.
- Arbeitgeber muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis kündigen.
- Vorherige Abmahnung in der Regel erforderlich.
- Klagefrist: 3 Wochen wie bei jeder Kündigung.
- Sperrzeit beim ALG droht — wenn berechtigt.
Was ist ein wichtiger Grund?
- Diebstahl, Unterschlagung — auch geringer Werte.
- Tätlichkeiten, Beleidigungen.
- Beharrliche Arbeitsverweigerung.
- Wettbewerbsverstöße, schwerwiegender Vertrauensbruch.
Abmahnung als Voraussetzung
In den meisten Fällen ist eine vorherige Abmahnung erforderlich. Nur bei besonders schweren Verstößen kann sie entfallen.
Die 2-Wochen-Frist
2 Wochen nach Kenntnis
Erfährt der Arbeitgeber vom Grund, hat er nur 2 Wochen Zeit für die Kündigung — sonst ist sie unwirksam.
Was Sie jetzt tun sollten
Klage prüfen — eine fristlose Kündigung wird oft in eine ordentliche umgewandelt oder ganz aufgehoben. Sammeln Sie Beweise und Zeugen.
Ihre nächsten Schritte
- 1Sofort schriftlich Widerspruch erklären.
- 2Klagefrist 3 Wochen einhalten.
- 3Anwaltliche Beratung — fristlose Kündigungen sind oft angreifbar.
Bereit für den nächsten Schritt?
Schätzen Sie mit unserem Abfindungs-Check, was für Sie realistisch ist.
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