Spezialfälle

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung ist die schärfste Form. Sie ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig und muss innerhalb von 2 Wochen ausgesprochen werden.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Nur bei wichtigem Grund — z. B. Diebstahl, Tätlichkeit, Vertrauensbruch.
  • Arbeitgeber muss innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis kündigen.
  • Vorherige Abmahnung in der Regel erforderlich.
  • Klagefrist: 3 Wochen wie bei jeder Kündigung.
  • Sperrzeit beim ALG droht — wenn berechtigt.

Was ist ein wichtiger Grund?

  • Diebstahl, Unterschlagung — auch geringer Werte.
  • Tätlichkeiten, Beleidigungen.
  • Beharrliche Arbeitsverweigerung.
  • Wettbewerbsverstöße, schwerwiegender Vertrauensbruch.

Abmahnung als Voraussetzung

In den meisten Fällen ist eine vorherige Abmahnung erforderlich. Nur bei besonders schweren Verstößen kann sie entfallen.

Die 2-Wochen-Frist

2 Wochen nach Kenntnis

Erfährt der Arbeitgeber vom Grund, hat er nur 2 Wochen Zeit für die Kündigung — sonst ist sie unwirksam.

Was Sie jetzt tun sollten

Klage prüfen — eine fristlose Kündigung wird oft in eine ordentliche umgewandelt oder ganz aufgehoben. Sammeln Sie Beweise und Zeugen.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Sofort schriftlich Widerspruch erklären.
  2. 2Klagefrist 3 Wochen einhalten.
  3. 3Anwaltliche Beratung — fristlose Kündigungen sind oft angreifbar.

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Häufige Fragen

Wann ist eine fristlose Kündigung erlaubt?
Nur bei einem „wichtigen Grund“ nach § 626 BGB, der dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Frist unzumutbar macht. Klassische Beispiele: Diebstahl (auch geringer Werte), Tätlichkeiten, beharrliche Arbeitsverweigerung, schwerer Vertrauensbruch oder Wettbewerbsverstoß.
Muss vor einer fristlosen Kündigung abgemahnt werden?
In den meisten Fällen ja. Eine vorherige Abmahnung ist Voraussetzung, damit der Arbeitnehmer sein Verhalten ändern kann. Nur bei besonders schweren Pflichtverletzungen — etwa Straftaten gegen den Arbeitgeber — darf die Abmahnung entfallen.
Welche Frist hat der Arbeitgeber für eine fristlose Kündigung?
2 Wochen ab Kenntnis vom Kündigungsgrund (§ 626 Abs. 2 BGB). Verstreicht diese Frist, ist die fristlose Kündigung allein deshalb unwirksam — der Arbeitgeber darf dann nur noch ordentlich mit Frist kündigen.
Was tun bei einer fristlosen Kündigung?
Sofort handeln: 3-Wochen-Klagefrist beim Arbeitsgericht beachten und schriftlich Widerspruch erklären. Fristlose Kündigungen sind oft angreifbar — viele werden vor Gericht in eine ordentliche umgewandelt oder ganz aufgehoben. Außerdem droht eine Sperrzeit beim ALG, gegen die ebenfalls vorgegangen werden kann.

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