Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Ein Aufhebungsvertrag löst fast immer eine Sperrzeit von 12 Wochen aus.
- Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung — alles ist Verhandlungssache.
- Lassen Sie sich nie zur Unterschrift im Büro drängen — nehmen Sie das Dokument mit.
- Eine Bedenkzeit von mehreren Tagen ist üblich und Ihr gutes Recht.
- Nach Unterschrift gibt es kein Widerrufsrecht — das ist final.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Anders als bei einer Kündigung beenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gemeinsam und schriftlich. Konditionen wie Beendigungsdatum, Freistellung, Abfindung und Zeugnis werden frei vereinbart.
Mögliche Vorteile
- Schnelle, klare Trennung ohne Klage.
- Verhandelbare Abfindung möglich.
- Freistellung mit Gehalt bis Vertragsende.
- Wohlwollendes Zeugnis lässt sich festschreiben.
Die wichtigsten Risiken
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Wer freiwillig sein Arbeitsverhältnis beendet, bekommt in der Regel 12 Wochen kein ALG I — und die Anspruchsdauer verkürzt sich.
Außerdem: Sie verzichten auf Kündigungsschutz, Klagerecht und mögliche höhere Abfindung im Klageweg.
Wie Sie verhandeln
- Höhe der Abfindung — Faustformel: 0,5 × Brutto × Jahre, oft mehr drin.
- Bezahlte Freistellung bis Vertragsende.
- Wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis mit Note.
- Resturlaub und Überstunden ausbezahlen.
- Sprachregelung „betriebsbedingt veranlasst" — wichtig für ALG.
Bevor Sie unterschreiben
Nehmen Sie das Dokument mit
Sie müssen nicht im Büro unterschreiben. Bitten Sie um das Dokument zur Prüfung — Sie haben jederzeit das Recht auf Bedenkzeit.
Ihre nächsten Schritte
- 1Verlangen Sie das Dokument schriftlich und nehmen Sie es mit nach Hause.
- 2Berechnen Sie Ihre mögliche Abfindung mit dem Abfindungs-Check.
- 3Prüfen Sie das Sperrzeit-Risiko — ggf. mit anwaltlicher Beratung.
Bereit für den nächsten Schritt?
Schätzen Sie mit unserem Abfindungs-Check, was für Sie realistisch ist.
Zum Abfindungs-Check