Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Ein Aufhebungsvertrag löst fast immer eine Sperrzeit von 12 Wochen aus.
- Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung — alles ist Verhandlungssache.
- Lassen Sie sich nie zur Unterschrift im Büro drängen — nehmen Sie das Dokument mit.
- Eine Bedenkzeit von mehreren Tagen ist üblich und Ihr gutes Recht.
- Nach Unterschrift gibt es kein Widerrufsrecht — das ist final.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Anders als bei einer Kündigung beenden Arbeitnehmer und Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gemeinsam und schriftlich. Konditionen wie Beendigungsdatum, Freistellung, Abfindung und Zeugnis werden frei vereinbart.
Mögliche Vorteile
- Schnelle, klare Trennung ohne Klage.
- Verhandelbare Abfindung möglich.
- Freistellung mit Gehalt bis Vertragsende.
- Wohlwollendes Zeugnis lässt sich festschreiben.
Die wichtigsten Risiken
Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
Wer freiwillig sein Arbeitsverhältnis beendet, bekommt in der Regel 12 Wochen kein ALG I — und die Anspruchsdauer verkürzt sich.
Außerdem: Sie verzichten auf Kündigungsschutz, Klagerecht und mögliche höhere Abfindung im Klageweg.
Wie Sie verhandeln
- Höhe der Abfindung — Faustformel: 0,5 × Brutto × Jahre, oft mehr drin.
- Bezahlte Freistellung bis Vertragsende.
- Wohlwollendes, qualifiziertes Zeugnis mit Note.
- Resturlaub und Überstunden ausbezahlen.
- Sprachregelung „betriebsbedingt veranlasst" — wichtig für ALG.
Bevor Sie unterschreiben
Nehmen Sie das Dokument mit
Sie müssen nicht im Büro unterschreiben. Bitten Sie um das Dokument zur Prüfung — Sie haben jederzeit das Recht auf Bedenkzeit.
Ihre nächsten Schritte
- 1Verlangen Sie das Dokument schriftlich und nehmen Sie es mit nach Hause.
- 2Berechnen Sie Ihre mögliche Abfindung mit dem Abfindungs-Check.
- 3Prüfen Sie das Sperrzeit-Risiko — ggf. mit anwaltlicher Beratung.
Bereit für den nächsten Schritt?
Schätzen Sie mit unserem Abfindungs-Check, was für Sie realistisch ist.
Zum Abfindungs-CheckHäufige Fragen
- Muss ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
- Nein. Ein Aufhebungsvertrag ist freiwillig — er kommt nur zustande, wenn beide Seiten zustimmen. Sie sind weder verpflichtet, im Personalgespräch zu unterschreiben, noch müssen Sie sich auf eine kurze Bedenkzeit einlassen. Nehmen Sie das Dokument immer mit nach Hause und lassen Sie es prüfen.
- Bekomme ich nach einem Aufhebungsvertrag eine Sperrzeit?
- In der Regel ja: Die Agentur für Arbeit verhängt bei Aufhebungsverträgen meist eine Sperrzeit von 12 Wochen, weil Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt haben. Die Bezugsdauer des ALG verkürzt sich zusätzlich. Eine Sperrzeit lässt sich nur vermeiden, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt — etwa eine ohnehin drohende rechtmäßige betriebsbedingte Kündigung.
- Wie hoch ist die Abfindung in einem Aufhebungsvertrag?
- Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch — alles ist Verhandlungssache. Als Orientierung dient die Faustformel 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Je stärker Ihr Kündigungsschutz und je größer das Klagerisiko für den Arbeitgeber, desto höher fällt die Abfindung in der Regel aus.
- Kann ich einen Aufhebungsvertrag widerrufen?
- Nein. Anders als bei Verbraucherverträgen gibt es kein Widerrufsrecht. Nach der Unterschrift sind Sie gebunden — eine Anfechtung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung. Deshalb ist die Bedenkzeit vor der Unterschrift so wichtig.