Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Aufhebungsvertrag: niemals sofort unterschreiben.
- Abwicklungsvereinbarung: gleiche Vorsicht — kann Sperrzeit auslösen.
- Empfangsbestätigung der Kündigung: nur „Erhalten am ...“, keine Zusätze.
- Klageverzicht: immer nur nach anwaltlicher Beratung.
- Sie haben jederzeit Anspruch auf Bedenkzeit.
Diese Dokumente nie sofort unterschreiben
- Aufhebungsvertrag — beendet das Arbeitsverhältnis sofort und kostet ALG.
- Abwicklungsvereinbarung — verzichtet oft auf Klage.
- Eigenkündigung — auch wenn Sie unter Druck gesetzt werden.
- Klageverzicht — immer nur nach Beratung.
Was Sie ruhig unterschreiben können
- Empfangsbestätigung — nur das Datum bestätigen, nichts weiter.
- Übergabeprotokoll für Firmenausstattung.
- Rückgabe von Schlüsseln, Laptop, Karten.
Wenn Druck aufgebaut wird
Sie sind nicht verpflichtet
Niemand kann Sie zur sofortigen Unterschrift zwingen. Sätze wie „Heute oder nie“ sind Verhandlungstaktik. Bitten Sie um das Dokument zur Mitnahme — Punkt.
Diese Formulierung hilft
„Ich nehme das Dokument mit und melde mich nach Prüfung.“ — höflich, klar, rechtlich unangreifbar.
Ihre nächsten Schritte
- 1Im Gespräch: Dokument mitnehmen, nichts unterschreiben.
- 2Anwalt oder Gewerkschaft kontaktieren — oft kostenlose Erstberatung.
- 3Ruhig entscheiden — innerhalb der gesetzlichen Frist.
Bereit für den nächsten Schritt?
Schätzen Sie mit unserem Abfindungs-Check, was für Sie realistisch ist.
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