Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Faustformel: 0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre.
- Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Ausnahmefällen (z. B. § 1a KSchG).
- Je stärker Ihr Kündigungsschutz, desto höher die Abfindung.
- Abfindungen sind voll einkommensteuerpflichtig (Fünftelregelung möglich).
- Eine Kündigungsschutzklage erhöht oft die angebotene Summe.
Wann gibt es überhaupt eine Abfindung?
- Bei betriebsbedingter Kündigung mit Angebot nach § 1a KSchG.
- Aus Sozialplan oder Tarifvertrag.
- Im Aufhebungsvertrag — Verhandlungsbasis.
- Im gerichtlichen Vergleich nach Kündigungsschutzklage.
Wie hoch ist eine Abfindung typischerweise?
Die gängige Faustformel lautet:
0,5 × Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre
Beispiel: 4.000 € × 8 Jahre × 0,5 = 16.000 € Abfindung.
Was die Höhe beeinflusst
- Wirksamkeit der Kündigung (Klagerisiko des Arbeitgebers).
- Dauer der Betriebszugehörigkeit.
- Alter und Vermittlungsfähigkeit.
- Sonderkündigungsschutz (Schwerbehinderung, Schwangerschaft).
- Wirtschaftliche Lage und Branche des Unternehmens.
Steuern auf die Abfindung
Abfindungen sind voll einkommensteuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Die Fünftelregelung kann die Steuerlast reduzieren — sie wird automatisch geprüft.
Brutto bleibt nicht Brutto
Rechnen Sie mit einem Netto-Anteil von ca. 60–75 %, je nach Steuersatz.
Ihre nächsten Schritte
- 1Berechnen Sie eine Bandbreite mit unserem Abfindungs-Check.
- 2Prüfen Sie das Klagerisiko — je höher, desto besser Ihre Verhandlungsposition.
- 3Lassen Sie ein Angebot vor Unterschrift anwaltlich prüfen.
Bereit für den nächsten Schritt?
Schätzen Sie mit unserem Abfindungs-Check, was für Sie realistisch ist.
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