Spezialfälle

Krankheit und Kündigung

Krankheit schützt nicht vor Kündigung — aber eine krankheitsbedingte Kündigung hat hohe Hürden. Hier erfahren Sie, wann sie wirksam ist.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Kündigung während Krankschreibung ist grundsätzlich erlaubt.
  • Krankheitsbedingte Kündigung braucht negative Zukunftsprognose.
  • BEM-Verfahren ist Pflicht bei längerer Krankheit.
  • Lohnfortzahlung 6 Wochen, dann Krankengeld.
  • Bei chronischer Krankheit hohe Anforderungen an Kündigung.

Darf während Krankheit gekündigt werden?

Ja — die Krankschreibung schützt nicht. Allerdings sind die Hürden für eine krankheitsbedingte Kündigung sehr hoch.

Voraussetzungen für die krankheitsbedingte Kündigung

  • Negative Gesundheitsprognose.
  • Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen.
  • Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

BEM ist Pflicht

Bei mehr als 6 Wochen Krankheit innerhalb eines Jahres muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten. Fehlt das, ist die Kündigung oft unwirksam.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Klage prüfen — krankheitsbedingte Kündigungen scheitern häufig.
  2. 2BEM-Angebot einfordern und dokumentieren.
  3. 3Schwerbehinderung prüfen — zusätzlicher Schutz möglich.

Bereit für den nächsten Schritt?

Schätzen Sie mit unserem Abfindungs-Check, was für Sie realistisch ist.

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