Spezialfälle

Krankheit und Kündigung

Krankheit schützt nicht vor Kündigung — aber eine krankheitsbedingte Kündigung hat hohe Hürden. Hier erfahren Sie, wann sie wirksam ist.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Kündigung während Krankschreibung ist grundsätzlich erlaubt.
  • Krankheitsbedingte Kündigung braucht negative Zukunftsprognose.
  • BEM-Verfahren ist Pflicht bei längerer Krankheit.
  • Lohnfortzahlung 6 Wochen, dann Krankengeld.
  • Bei chronischer Krankheit hohe Anforderungen an Kündigung.

Darf während Krankheit gekündigt werden?

Ja — die Krankschreibung schützt nicht. Allerdings sind die Hürden für eine krankheitsbedingte Kündigung sehr hoch.

Voraussetzungen für die krankheitsbedingte Kündigung

  • Negative Gesundheitsprognose.
  • Erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen.
  • Interessenabwägung zugunsten des Arbeitgebers.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

BEM ist Pflicht

Bei mehr als 6 Wochen Krankheit innerhalb eines Jahres muss der Arbeitgeber ein BEM anbieten. Fehlt das, ist die Kündigung oft unwirksam.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Klage prüfen — krankheitsbedingte Kündigungen scheitern häufig.
  2. 2BEM-Angebot einfordern und dokumentieren.
  3. 3Schwerbehinderung prüfen — zusätzlicher Schutz möglich.

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Häufige Fragen

Darf mein Arbeitgeber während der Krankschreibung kündigen?
Ja. Eine Krankschreibung schützt grundsätzlich nicht vor einer Kündigung — der Arbeitgeber darf Ihnen auch während Sie krank sind kündigen. Allerdings sind die Hürden für eine krankheitsbedingte Kündigung sehr hoch, und der allgemeine Kündigungsschutz nach KSchG greift wie sonst auch.
Welche Voraussetzungen hat eine krankheitsbedingte Kündigung?
Drei Stufen müssen erfüllt sein: eine negative Gesundheitsprognose (weitere häufige oder lange Ausfälle sind zu erwarten), eine erhebliche Beeinträchtigung der betrieblichen Interessen und eine Interessenabwägung, die zugunsten des Arbeitgebers ausfällt. Allein häufige Krankheit reicht nicht.
Muss vor der Kündigung ein BEM angeboten werden?
Ja. War ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten. Versäumt er das, ist eine spätere krankheitsbedingte Kündigung in vielen Fällen unwirksam.
Wie lange bekomme ich Lohn bei Krankheit?
Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber gibt es 6 Wochen pro Krankheitsfall. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von rund 70 % des Bruttolohns (max. 90 % vom Netto), längstens 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren.

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