Spezialfälle

Schwerbehinderung und Kündigung

Wer schwerbehindert oder gleichgestellt ist, hat besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ist unwirksam.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Schutz ab GdB 50 — oder Gleichstellung ab GdB 30.
  • Zustimmung des Integrationsamtes ist Pflicht.
  • Schutz greift erst nach 6 Monaten Beschäftigung.
  • Klagefrist 3 Wochen ab Zugang.
  • Mitteilungspflicht: Schwerbehinderung muss bekannt sein.

Wer ist geschützt?

Schutz besteht ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Bei GdB 30–49 ist Gleichstellung möglich, die ebenfalls vollen Schutz bringt.

Verfahren beim Integrationsamt

Zustimmung erforderlich

Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber die Zustimmung beim Integrationsamt beantragen. Das Verfahren kann mehrere Wochen dauern.

Mitteilung der Schwerbehinderung

Wenn der Arbeitgeber Ihre Schwerbehinderung nicht kennt, müssen Sie sie nach Erhalt der Kündigung innerhalb von 3 Wochen mitteilen — sonst kein Schutz.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Schwerbehinderung dokumentieren und gegebenenfalls mitteilen.
  2. 2Klage einreichen — Frist 3 Wochen.
  3. 3Integrationsamt einbeziehen.

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