Spezialfälle

Schwerbehinderung und Kündigung

Wer schwerbehindert oder gleichgestellt ist, hat besonderen Kündigungsschutz. Eine Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes ist unwirksam.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Schutz ab GdB 50 — oder Gleichstellung ab GdB 30.
  • Zustimmung des Integrationsamtes ist Pflicht.
  • Schutz greift erst nach 6 Monaten Beschäftigung.
  • Klagefrist 3 Wochen ab Zugang.
  • Mitteilungspflicht: Schwerbehinderung muss bekannt sein.

Wer ist geschützt?

Schutz besteht ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50. Bei GdB 30–49 ist Gleichstellung möglich, die ebenfalls vollen Schutz bringt.

Verfahren beim Integrationsamt

Zustimmung erforderlich

Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber die Zustimmung beim Integrationsamt beantragen. Das Verfahren kann mehrere Wochen dauern.

Mitteilung der Schwerbehinderung

Wenn der Arbeitgeber Ihre Schwerbehinderung nicht kennt, müssen Sie sie nach Erhalt der Kündigung innerhalb von 3 Wochen mitteilen — sonst kein Schutz.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Schwerbehinderung dokumentieren und gegebenenfalls mitteilen.
  2. 2Klage einreichen — Frist 3 Wochen.
  3. 3Integrationsamt einbeziehen.

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Häufige Fragen

Ab welchem GdB greift der besondere Kündigungsschutz?
Ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 sind Sie schwerbehindert und genießen den vollen Sonderkündigungsschutz nach §§ 168 ff. SGB IX. Bei einem GdB zwischen 30 und 49 können Sie eine Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit beantragen — sie verleiht denselben Schutz.
Muss das Integrationsamt einer Kündigung zustimmen?
Ja. Vor jeder Kündigung — auch fristlos — muss der Arbeitgeber die vorherige Zustimmung des Integrationsamtes einholen. Ohne diese Zustimmung ist die Kündigung unwirksam. Das Verfahren dauert in der Regel mehrere Wochen und gibt dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme.
Greift der Schutz von Anfang an?
Nein. Der besondere Kündigungsschutz greift erst nach 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigung. In den ersten 6 Monaten gilt nur der allgemeine Kündigungsschutz (sofern KSchG greift). Auch bei einer fristlosen Kündigung ist die Zustimmung des Integrationsamtes ab Monat 7 erforderlich.
Was ist, wenn der Arbeitgeber meine Schwerbehinderung nicht kennt?
Sie müssen die Schwerbehinderung — oder einen laufenden Antrag — innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung schriftlich mitteilen, damit der Schutz wirksam wird. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung trotz Schwerbehinderung als wirksam.

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