Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Anspruch: einfaches Zeugnis immer, qualifiziertes auf Wunsch.
- Standard-Note: „zu unserer vollen Zufriedenheit“ = befriedigend.
- „Stets zur vollsten Zufriedenheit“ = sehr gut.
- Frist für Anforderung: vor Beendigung verlangen, Anspruch verjährt nach 3 Jahren.
- Sie haben Anspruch auf Korrektur bei Fehlern oder schlechter Bewertung.
Einfaches und qualifiziertes Zeugnis
- Einfaches Zeugnis: Personalien, Tätigkeit, Dauer.
- Qualifiziertes Zeugnis: zusätzlich Bewertung von Leistung und Verhalten.
Das Notensystem
| Formulierung | Note |
|---|---|
| "stets zur vollsten Zufriedenheit" | 1 — sehr gut |
| "stets zur vollen Zufriedenheit" | 2 — gut |
| "zur vollen Zufriedenheit" | 3 — befriedigend |
| "zur Zufriedenheit" | 4 — ausreichend |
| "bemüht, ... zu erfüllen" | 5 — mangelhaft |
Warnsignale im Zeugnis
Code-Formulierungen
"Trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei" → trank gerne. "Setzte sich mit Engagement ein" → engagiert, aber erfolglos. "Verließ uns im gegenseitigen Einvernehmen" → wurde gekündigt.
Korrektur verlangen
Bei schlechterer Bewertung als „befriedigend“ muss der Arbeitgeber das beweisen. Bei besserer Bewertung müssen Sie es selbst belegen.
Ihre nächsten Schritte
- 1Zeugnis sofort schriftlich anfordern — am besten im Aufhebungsvertrag.
- 2Notenformulierungen prüfen und mit der Tabelle abgleichen.
- 3Bei Mängeln: schriftliche Korrektur verlangen, ggf. klagen.
Bereit für den nächsten Schritt?
Schätzen Sie mit unserem Abfindungs-Check, was für Sie realistisch ist.
Zum Abfindungs-CheckHäufige Fragen
- Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?
- Ja, sofern Sie es ausdrücklich verlangen. Das einfache Zeugnis (Personalien, Tätigkeit, Dauer) erhalten Sie automatisch, das qualifizierte Zeugnis mit Bewertung von Leistung und Verhalten müssen Sie aktiv anfordern — am besten schriftlich und vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
- Welche Note bekomme ich, wenn da „zur vollen Zufriedenheit“ steht?
- Das entspricht der Schulnote 3 (befriedigend). Die Geheimcodes der Zeugnissprache: „stets zur vollsten Zufriedenheit“ = sehr gut (1), „stets zur vollen Zufriedenheit“ = gut (2), „zur vollen Zufriedenheit“ = befriedigend (3), „zur Zufriedenheit“ = ausreichend (4), „bemüht … zu erfüllen“ = mangelhaft (5).
- Was tue ich, wenn das Zeugnis schlechter ist als verdient?
- Verlangen Sie schriftlich eine Korrektur. Bei einer Bewertung schlechter als „befriedigend“ muss der Arbeitgeber die schlechtere Leistung beweisen. Bei einer Bewertung besser als „befriedigend“ liegt die Beweislast bei Ihnen. Im Zweifel können Sie auf Berichtigung klagen — das Arbeitsgericht ist zuständig.
- Wie lange habe ich Zeit, ein Arbeitszeugnis einzufordern?
- Der Anspruch verjährt grundsätzlich nach 3 Jahren. Praktisch sollten Sie das Zeugnis aber sofort bei oder vor Beendigung anfordern — am besten direkt im Aufhebungsvertrag mit Note und Schlussformel festschreiben. Spätere Anforderungen sind oft mit Mühe und Konflikten verbunden.