Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Anspruch: einfaches Zeugnis immer, qualifiziertes auf Wunsch.
- Standard-Note: „zu unserer vollen Zufriedenheit“ = befriedigend.
- „Stets zur vollsten Zufriedenheit“ = sehr gut.
- Frist für Anforderung: vor Beendigung verlangen, Anspruch verjährt nach 3 Jahren.
- Sie haben Anspruch auf Korrektur bei Fehlern oder schlechter Bewertung.
Einfaches und qualifiziertes Zeugnis
- Einfaches Zeugnis: Personalien, Tätigkeit, Dauer.
- Qualifiziertes Zeugnis: zusätzlich Bewertung von Leistung und Verhalten.
Das Notensystem
| Formulierung | Note |
|---|---|
| "stets zur vollsten Zufriedenheit" | 1 — sehr gut |
| "stets zur vollen Zufriedenheit" | 2 — gut |
| "zur vollen Zufriedenheit" | 3 — befriedigend |
| "zur Zufriedenheit" | 4 — ausreichend |
| "bemüht, ... zu erfüllen" | 5 — mangelhaft |
Warnsignale im Zeugnis
Code-Formulierungen
"Trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei" → trank gerne. "Setzte sich mit Engagement ein" → engagiert, aber erfolglos. "Verließ uns im gegenseitigen Einvernehmen" → wurde gekündigt.
Korrektur verlangen
Bei schlechterer Bewertung als „befriedigend“ muss der Arbeitgeber das beweisen. Bei besserer Bewertung müssen Sie es selbst belegen.
Ihre nächsten Schritte
- 1Zeugnis sofort schriftlich anfordern — am besten im Aufhebungsvertrag.
- 2Notenformulierungen prüfen und mit der Tabelle abgleichen.
- 3Bei Mängeln: schriftliche Korrektur verlangen, ggf. klagen.
Bereit für den nächsten Schritt?
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