Arbeitszeugnis

Arbeitszeugnis — Klarheit über die Noten

Ein Arbeitszeugnis muss wahrheitsgemäß und wohlwollend sein. Was nett klingt, ist oft eine versteckte schlechte Note — hier sehen Sie, worauf Sie achten.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Anspruch: einfaches Zeugnis immer, qualifiziertes auf Wunsch.
  • Standard-Note: „zu unserer vollen Zufriedenheit“ = befriedigend.
  • „Stets zur vollsten Zufriedenheit“ = sehr gut.
  • Frist für Anforderung: vor Beendigung verlangen, Anspruch verjährt nach 3 Jahren.
  • Sie haben Anspruch auf Korrektur bei Fehlern oder schlechter Bewertung.

Einfaches und qualifiziertes Zeugnis

  • Einfaches Zeugnis: Personalien, Tätigkeit, Dauer.
  • Qualifiziertes Zeugnis: zusätzlich Bewertung von Leistung und Verhalten.

Das Notensystem

FormulierungNote
"stets zur vollsten Zufriedenheit"1 — sehr gut
"stets zur vollen Zufriedenheit"2 — gut
"zur vollen Zufriedenheit"3 — befriedigend
"zur Zufriedenheit"4 — ausreichend
"bemüht, ... zu erfüllen"5 — mangelhaft

Warnsignale im Zeugnis

Code-Formulierungen

"Trug zur Verbesserung des Betriebsklimas bei" → trank gerne. "Setzte sich mit Engagement ein" → engagiert, aber erfolglos. "Verließ uns im gegenseitigen Einvernehmen" → wurde gekündigt.

Korrektur verlangen

Bei schlechterer Bewertung als „befriedigend“ muss der Arbeitgeber das beweisen. Bei besserer Bewertung müssen Sie es selbst belegen.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Zeugnis sofort schriftlich anfordern — am besten im Aufhebungsvertrag.
  2. 2Notenformulierungen prüfen und mit der Tabelle abgleichen.
  3. 3Bei Mängeln: schriftliche Korrektur verlangen, ggf. klagen.

Bereit für den nächsten Schritt?

Schätzen Sie mit unserem Abfindungs-Check, was für Sie realistisch ist.

Zum Abfindungs-Check

Verwandte Themen

Newsletter

Bleib informiert — neue Ratgeber und Tools direkt per E-Mail

Verständlich, praktisch, ohne Spam. Jederzeit abbestellbar.