Freistellung

Freistellung — bezahlt oder nicht?

Eine Freistellung kann ein Geschenk oder eine Falle sein. Es kommt auf die Art an — und ob sie widerruflich ist.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Bezahlte Freistellung: Sie bekommen weiter Gehalt, müssen aber nicht arbeiten.
  • Unwiderrufliche Freistellung: Sie dürfen sofort einen neuen Job anfangen.
  • Resturlaub und Überstunden werden meist verrechnet.
  • Sozialversicherung läuft weiter.
  • Bei widerruflicher Freistellung müssen Sie auf Abruf erreichbar sein.

Widerruflich oder unwiderruflich?

  • Widerrufliche Freistellung: Arbeitgeber kann Sie zurückrufen.
  • Unwiderrufliche Freistellung: Endgültig — Sie dürfen Nebentätigkeit aufnehmen.

Was passiert mit Resturlaub?

In der Freistellungsphase wird offener Urlaub angerechnet — vorausgesetzt, die Freistellung ist unwiderruflich. Steht das nicht im Vertrag, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.

Neuer Job während Freistellung

Nur bei unwiderruflicher Freistellung

Sie können einen neuen Arbeitsvertrag annehmen. Bei Konkurrenztätigkeit kann der alte Arbeitgeber jedoch das Gehalt anrechnen oder kürzen.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Klären Sie schriftlich, ob die Freistellung widerruflich ist.
  2. 2Lassen Sie Resturlaub und Überstunden konkret beziffern.
  3. 3Bei Jobwechsel: Konkurrenzverbot im alten Vertrag prüfen.

Bereit für den nächsten Schritt?

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