Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Bezahlte Freistellung: Sie bekommen weiter Gehalt, müssen aber nicht arbeiten.
- Unwiderrufliche Freistellung: Sie dürfen sofort einen neuen Job anfangen.
- Resturlaub und Überstunden werden meist verrechnet.
- Sozialversicherung läuft weiter.
- Bei widerruflicher Freistellung müssen Sie auf Abruf erreichbar sein.
Widerruflich oder unwiderruflich?
- Widerrufliche Freistellung: Arbeitgeber kann Sie zurückrufen.
- Unwiderrufliche Freistellung: Endgültig — Sie dürfen Nebentätigkeit aufnehmen.
Was passiert mit Resturlaub?
In der Freistellungsphase wird offener Urlaub angerechnet — vorausgesetzt, die Freistellung ist unwiderruflich. Steht das nicht im Vertrag, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen.
Neuer Job während Freistellung
Nur bei unwiderruflicher Freistellung
Sie können einen neuen Arbeitsvertrag annehmen. Bei Konkurrenztätigkeit kann der alte Arbeitgeber jedoch das Gehalt anrechnen oder kürzen.
Ihre nächsten Schritte
- 1Klären Sie schriftlich, ob die Freistellung widerruflich ist.
- 2Lassen Sie Resturlaub und Überstunden konkret beziffern.
- 3Bei Jobwechsel: Konkurrenzverbot im alten Vertrag prüfen.
Bereit für den nächsten Schritt?
Schätzen Sie mit unserem Abfindungs-Check, was für Sie realistisch ist.
Zum Abfindungs-CheckHäufige Fragen
- Bekomme ich während der Freistellung weiter Gehalt?
- Ja. Eine Freistellung ist immer bezahlt — das Gehalt läuft bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses weiter, ohne dass Sie arbeiten müssen. Auch die Sozialversicherung läuft normal weiter. Beendet das Gehalt während der Freistellung wird, ist das eine unzulässige Vertragsänderung.
- Wird Resturlaub mit der Freistellung verrechnet?
- Nur bei einer unwiderruflichen Freistellung. Dann gilt der offene Urlaub mit der Freistellung als gewährt. Bei einer widerruflichen Freistellung bleibt der Urlaubsanspruch bestehen — der Arbeitgeber müsste Sie sonst jederzeit zurückrufen können.
- Darf ich während der Freistellung einen neuen Job anfangen?
- Nur bei einer unwiderruflichen Freistellung. Sie können dann sofort einen neuen Arbeitsvertrag annehmen. Achten Sie aber auf ein vertragliches Wettbewerbsverbot: Bei Konkurrenztätigkeit darf der alte Arbeitgeber das neue Gehalt anrechnen oder das Arbeitsverhältnis fristlos beenden.
- Was ist der Unterschied zwischen widerruflich und unwiderruflich?
- Bei widerruflicher Freistellung kann der Arbeitgeber Sie jederzeit zurückrufen — Sie müssen also auf Abruf erreichbar bleiben. Bei unwiderruflicher Freistellung ist das ausgeschlossen, der Urlaub gilt als verbraucht und Sie dürfen frei über Ihre Zeit verfügen. Verlangen Sie im Aufhebungsvertrag immer die unwiderrufliche Variante.