Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Klagefrist: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung — keine Ausnahme.
- Zuständig: das örtliche Arbeitsgericht.
- Erste Instanz: keine Anwaltspflicht, aber empfehlenswert.
- Häufiges Ergebnis: Vergleich mit Abfindung.
- Kosten: jede Seite trägt eigene Anwaltskosten in 1. Instanz.
Die 3-Wochen-Frist
Keine Verlängerung möglich
Die 3-Wochen-Frist beginnt mit Zugang der Kündigung. Wer sie verpasst, dessen Kündigung gilt automatisch als wirksam — egal wie unsinnig sie ist.
Wie läuft die Klage ab?
- Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
- Gütetermin (meist 4–6 Wochen später).
- Vergleichsgespräch — oft Abfindungsangebot.
- Falls keine Einigung: Kammertermin.
Lohnt sich die Klage?
In über 80 % der Fälle endet die Klage mit einem Vergleich — meist mit Abfindung. Selbst wenn Sie nicht wieder arbeiten wollen, kann die Klage finanziell sinnvoll sein.
Was kostet eine Klage?
Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert (in der Regel 3 Monatsgehälter). Anwaltskosten trägt jede Seite selbst — Rechtsschutz oder Beratungshilfe können helfen.
Ihre nächsten Schritte
- 1Zugangsdatum der Kündigung notieren — Frist startet hier.
- 2Innerhalb von 7 Tagen anwaltliche Beratung suchen.
- 3Unterlagen sammeln: Vertrag, Kündigung, Lohnabrechnungen.
Bereit für den nächsten Schritt?
Schätzen Sie mit unserem Abfindungs-Check, was für Sie realistisch ist.
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