Spezialfälle

Kündigungsschutzklage — 3 Wochen entscheiden alles

Mit der Kündigungsschutzklage prüft das Arbeitsgericht, ob Ihre Kündigung wirksam ist. Sie ist oft der Hebel für eine Abfindung.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Klagefrist: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung — keine Ausnahme.
  • Zuständig: das örtliche Arbeitsgericht.
  • Erste Instanz: keine Anwaltspflicht, aber empfehlenswert.
  • Häufiges Ergebnis: Vergleich mit Abfindung.
  • Kosten: jede Seite trägt eigene Anwaltskosten in 1. Instanz.

Die 3-Wochen-Frist

Keine Verlängerung möglich

Die 3-Wochen-Frist beginnt mit Zugang der Kündigung. Wer sie verpasst, dessen Kündigung gilt automatisch als wirksam — egal wie unsinnig sie ist.

Wie läuft die Klage ab?

  1. Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
  2. Gütetermin (meist 4–6 Wochen später).
  3. Vergleichsgespräch — oft Abfindungsangebot.
  4. Falls keine Einigung: Kammertermin.

Lohnt sich die Klage?

In über 80 % der Fälle endet die Klage mit einem Vergleich — meist mit Abfindung. Selbst wenn Sie nicht wieder arbeiten wollen, kann die Klage finanziell sinnvoll sein.

Was kostet eine Klage?

Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert (in der Regel 3 Monatsgehälter). Anwaltskosten trägt jede Seite selbst — Rechtsschutz oder Beratungshilfe können helfen.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Zugangsdatum der Kündigung notieren — Frist startet hier.
  2. 2Innerhalb von 7 Tagen anwaltliche Beratung suchen.
  3. 3Unterlagen sammeln: Vertrag, Kündigung, Lohnabrechnungen.

Bereit für den nächsten Schritt?

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