Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Klagefrist: 3 Wochen ab Zugang der Kündigung — keine Ausnahme.
- Zuständig: das örtliche Arbeitsgericht.
- Erste Instanz: keine Anwaltspflicht, aber empfehlenswert.
- Häufiges Ergebnis: Vergleich mit Abfindung.
- Kosten: jede Seite trägt eigene Anwaltskosten in 1. Instanz.
Die 3-Wochen-Frist
Keine Verlängerung möglich
Die 3-Wochen-Frist beginnt mit Zugang der Kündigung. Wer sie verpasst, dessen Kündigung gilt automatisch als wirksam — egal wie unsinnig sie ist.
Wie läuft die Klage ab?
- Klage beim Arbeitsgericht einreichen.
- Gütetermin (meist 4–6 Wochen später).
- Vergleichsgespräch — oft Abfindungsangebot.
- Falls keine Einigung: Kammertermin.
Lohnt sich die Klage?
In über 80 % der Fälle endet die Klage mit einem Vergleich — meist mit Abfindung. Selbst wenn Sie nicht wieder arbeiten wollen, kann die Klage finanziell sinnvoll sein.
Was kostet eine Klage?
Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert (in der Regel 3 Monatsgehälter). Anwaltskosten trägt jede Seite selbst — Rechtsschutz oder Beratungshilfe können helfen.
Ihre nächsten Schritte
- 1Zugangsdatum der Kündigung notieren — Frist startet hier.
- 2Innerhalb von 7 Tagen anwaltliche Beratung suchen.
- 3Unterlagen sammeln: Vertrag, Kündigung, Lohnabrechnungen.
Bereit für den nächsten Schritt?
Schätzen Sie mit unserem Abfindungs-Check, was für Sie realistisch ist.
Zum Abfindungs-CheckHäufige Fragen
- Wie lange habe ich Zeit für eine Kündigungsschutzklage?
- Genau 3 Wochen ab Zugang der Kündigung — keine Verlängerung, keine Ausnahme. Die Frist nach § 4 KSchG ist absolut. Verpassen Sie sie, gilt die Kündigung als wirksam, egal wie unsinnig sie war. Maßgeblich ist das Datum, an dem das Schreiben in Ihren Briefkasten kommt — nicht das Datum auf dem Brief.
- Brauche ich für die Klage einen Anwalt?
- In erster Instanz beim Arbeitsgericht herrscht keine Anwaltspflicht — Sie können selbst klagen. Empfehlenswert ist anwaltliche Vertretung trotzdem, denn die Verhandlung im Gütetermin entscheidet meist über die Höhe einer Abfindung. Eine Rechtsschutzversicherung oder Beratungshilfe deckt die Kosten oft ab.
- Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
- Gerichtskosten richten sich nach dem Streitwert (in der Regel 3 Bruttomonatsgehälter). In erster Instanz trägt jede Seite ihre eigenen Anwaltskosten — auch wenn Sie gewinnen. Das senkt für den Arbeitgeber die Hemmschwelle zum Vergleich und ist ein wesentlicher Grund, warum so viele Klagen mit Abfindung enden.
- Lohnt sich die Klage, wenn ich gar nicht zurück zur Arbeit will?
- Oft ja. In über 80 % der Fälle endet das Verfahren mit einem Vergleich, der eine Abfindung enthält. Die Klage ist der entscheidende Hebel, um aus einer Kündigung Geld zu machen — auch dann, wenn Sie ohnehin gehen wollten.