Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Kündigungsschutz von Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach Entbindung.
- Auch in Probezeit und bei befristetem Vertrag wirksam.
- Arbeitgeber muss Kenntnis haben — innerhalb von 2 Wochen mitteilen.
- Ausnahmsweise zulässig nur mit Zustimmung der Behörde.
- Kündigung dennoch erhalten? Sofort Klage einreichen.
Wann beginnt und endet der Schutz?
Der Schutz greift ab Beginn der Schwangerschaft (auch wenn Sie selbst noch nichts wissen) bis 4 Monate nach der Entbindung sowie während Elternzeit.
Mitteilungspflicht
2-Wochen-Frist
Erfahren Sie nach der Kündigung von der Schwangerschaft, müssen Sie das innerhalb von 2 Wochen mitteilen — am besten schriftlich.
Ausnahmen
Eine Kündigung ist nur in extrem seltenen Fällen mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich — z. B. bei Betriebsstilllegung.
Ihre nächsten Schritte
- 1Schwangerschaft sofort schriftlich mitteilen.
- 2Bei Kündigung: 3-Wochen-Klagefrist beachten.
- 3Anwaltliche Beratung — der Schutz ist sehr stark.
Bereit für den nächsten Schritt?
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