Spezialfälle

Schwangerschaft und Kündigung

Schwangere genießen einen der stärksten Kündigungsschutze im deutschen Arbeitsrecht. Eine Kündigung ist fast immer unwirksam.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Kündigungsschutz von Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach Entbindung.
  • Auch in Probezeit und bei befristetem Vertrag wirksam.
  • Arbeitgeber muss Kenntnis haben — innerhalb von 2 Wochen mitteilen.
  • Ausnahmsweise zulässig nur mit Zustimmung der Behörde.
  • Kündigung dennoch erhalten? Sofort Klage einreichen.

Wann beginnt und endet der Schutz?

Der Schutz greift ab Beginn der Schwangerschaft (auch wenn Sie selbst noch nichts wissen) bis 4 Monate nach der Entbindung sowie während Elternzeit.

Mitteilungspflicht

2-Wochen-Frist

Erfahren Sie nach der Kündigung von der Schwangerschaft, müssen Sie das innerhalb von 2 Wochen mitteilen — am besten schriftlich.

Ausnahmen

Eine Kündigung ist nur in extrem seltenen Fällen mit Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich — z. B. bei Betriebsstilllegung.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Schwangerschaft sofort schriftlich mitteilen.
  2. 2Bei Kündigung: 3-Wochen-Klagefrist beachten.
  3. 3Anwaltliche Beratung — der Schutz ist sehr stark.

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