Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld I — alles, was Sie wissen müssen

Nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses haben die meisten Arbeitnehmer Anspruch auf ALG I. Höhe und Dauer hängen von Vorbeschäftigung, Alter und Lebenssituation ab.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Anspruch: 12 Monate sozialversicherungspflichtig in den letzten 30 Monaten.
  • Höhe: 60 % vom letzten Netto (67 % mit Kind).
  • Dauer: 6–24 Monate, abhängig von Alter und Beschäftigungszeit.
  • Sperrzeit von 12 Wochen droht bei selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit.
  • Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich melden.

Wer hat Anspruch?

Sie haben Anspruch auf ALG I, wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, arbeitslos sind und sich persönlich gemeldet haben.

Wie hoch ist das ALG?

  • 60 % vom letzten pauschalierten Nettoentgelt — ohne Kinder.
  • 67 % mit mindestens einem Kind.
  • Berechnungsgrundlage: Brutto der letzten 12 Monate.

Wie lange wird gezahlt?

Die Bezugsdauer reicht von 6 bis 24 Monaten — abhängig von Alter und vorheriger Beschäftigungszeit. Ältere Arbeitnehmer bekommen länger ALG.

Achtung bei Aufhebungsvertrag

Sperrzeit-Risiko

Bei Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung wird in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt — Sie bekommen dann erst nach 3 Monaten Geld und die Gesamtdauer verkürzt sich.

Welche Meldungen wann?

  • Arbeitsuchend: spätestens 3 Tage nach Kenntnis vom Ende.
  • Arbeitslos: persönlich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
  • Online-Meldung möglich, persönlicher Termin nötig.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Melden Sie sich sofort arbeitsuchend — Frist sind 3 Tage.
  2. 2Sammeln Sie Unterlagen: Arbeitszeugnis, Lohnabrechnungen, Kündigung.
  3. 3Prüfen Sie das Sperrzeit-Risiko bei Aufhebungsvertrag.

Bereit für den nächsten Schritt?

Schätzen Sie mit unserem Abfindungs-Check, was für Sie realistisch ist.

Zum Abfindungs-Check

Häufige Fragen

Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I?
Sie haben Anspruch, wenn Sie in den letzten 30 Monaten (Rahmenfrist) mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, arbeitslos sind und sich persönlich bei der Agentur für Arbeit gemeldet haben. Selbstständige Tätigkeit zählt nicht — es sei denn, Sie haben sich freiwillig versichert.
Wie hoch ist mein Arbeitslosengeld?
Das ALG I beträgt 60 % Ihres pauschalierten Nettoentgelts der letzten 12 Monate — oder 67 %, wenn mindestens ein Kind im Sinne des Steuerrechts berücksichtigt wird. Eine Abfindung wird in der Regel nicht angerechnet.
Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?
Die Bezugsdauer reicht von 6 bis 24 Monaten — abhängig von Alter und vorheriger Beschäftigungszeit. Unter 50 sind maximal 12 Monate möglich, ab 58 Jahren bis zu 24 Monate. Eine Sperrzeit verkürzt die Gesamtdauer.
Wann muss ich mich arbeitsuchend und wann arbeitslos melden?
Arbeitsuchend müssen Sie sich spätestens 3 Tage nach Kenntnis vom Vertragsende melden — sonst droht eine kurze Sperrzeit. Arbeitslos melden Sie sich persönlich am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit. Beide Meldungen sind getrennt und beide notwendig.

Verwandte Themen

Newsletter

Bleib informiert — neue Ratgeber und Tools direkt per E-Mail

Verständlich, praktisch, ohne Spam. Jederzeit abbestellbar.