Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Anspruch: 12 Monate sozialversicherungspflichtig in den letzten 30 Monaten.
- Höhe: 60 % vom letzten Netto (67 % mit Kind).
- Dauer: 6–24 Monate, abhängig von Alter und Beschäftigungszeit.
- Sperrzeit von 12 Wochen droht bei selbst verschuldeter Arbeitslosigkeit.
- Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich melden.
Wer hat Anspruch?
Sie haben Anspruch auf ALG I, wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, arbeitslos sind und sich persönlich gemeldet haben.
Wie hoch ist das ALG?
- 60 % vom letzten pauschalierten Nettoentgelt — ohne Kinder.
- 67 % mit mindestens einem Kind.
- Berechnungsgrundlage: Brutto der letzten 12 Monate.
Wie lange wird gezahlt?
Die Bezugsdauer reicht von 6 bis 24 Monaten — abhängig von Alter und vorheriger Beschäftigungszeit. Ältere Arbeitnehmer bekommen länger ALG.
Achtung bei Aufhebungsvertrag
Sperrzeit-Risiko
Bei Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung wird in der Regel eine Sperrzeit von 12 Wochen verhängt — Sie bekommen dann erst nach 3 Monaten Geld und die Gesamtdauer verkürzt sich.
Welche Meldungen wann?
- Arbeitsuchend: spätestens 3 Tage nach Kenntnis vom Ende.
- Arbeitslos: persönlich am ersten Tag der Arbeitslosigkeit.
- Online-Meldung möglich, persönlicher Termin nötig.
Ihre nächsten Schritte
- 1Melden Sie sich sofort arbeitsuchend — Frist sind 3 Tage.
- 2Sammeln Sie Unterlagen: Arbeitszeugnis, Lohnabrechnungen, Kündigung.
- 3Prüfen Sie das Sperrzeit-Risiko bei Aufhebungsvertrag.
Bereit für den nächsten Schritt?
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