Praktisch

Checkliste: die ersten 72 Stunden nach Kündigung

Nach einer Kündigung zählt jede Stunde. Diese Checkliste führt Sie durch die wichtigsten Schritte — ruhig, klar, in der richtigen Reihenfolge.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • Sofort: Zugangsdatum dokumentieren — Fotos vom Briefumschlag mit Stempel.
  • Tag 1–3: Arbeitsuchend melden.
  • Woche 1: Unterlagen sortieren, Beratung suchen.
  • Woche 2: Klage prüfen, Sperrzeit-Risiko klären.
  • Frist 3 Wochen: Klage einreichen oder verbindlich verzichten.

In den ersten 24 Stunden

  • Zugangsdatum exakt dokumentieren — Foto vom Briefumschlag.
  • Kündigungsschreiben sicher aufbewahren.
  • Nichts spontan unterschreiben.
  • Ruhe bewahren — Sie haben Zeit zu handeln.

Innerhalb von 3 Tagen

Pflicht: arbeitsuchend melden

Spätestens 3 Tage nach Kenntnis vom Vertragsende müssen Sie sich arbeitsuchend melden — sonst droht Sperrzeit.

In der ersten Woche

  • Arbeitsvertrag und Tarifregelungen heraussuchen.
  • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate sammeln.
  • Kostenlose Erstberatung bei Anwalt oder Gewerkschaft.
  • Rechtsschutzversicherung prüfen.

In der zweiten Woche

  • Klagerisiko und -chance bewerten.
  • Mögliche Abfindung mit Faustformel kalkulieren.
  • Wohlwollendes Zeugnis schriftlich anfordern.

Vor Ablauf der 3 Wochen

Klage einreichen oder bewusst verzichten. Eine versäumte Klage kann nicht mehr nachgeholt werden.

Ihre nächsten Schritte

  1. 1Heute: Zugangsdatum dokumentieren.
  2. 2Diese Woche: arbeitsuchend melden und Unterlagen sammeln.
  3. 3Bis Tag 21: Entscheidung über Klage treffen.

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Häufige Fragen

Was muss ich nach Erhalt der Kündigung sofort tun?
Drei Dinge: 1) Zugangsdatum exakt dokumentieren — am besten ein Foto vom Briefumschlag mit Stempel oder einen Zeugen. Davon hängen alle Fristen ab. 2) Das Schreiben sicher aufbewahren. 3) Nichts unterschreiben — auch keine Zusatzdokumente, die Ihnen vorgelegt werden.
Wann muss ich mich arbeitsuchend melden?
Spätestens 3 Tage nach Kenntnis vom Vertragsende. Versäumen Sie diese Frist, droht eine kurze Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Die Meldung können Sie online oder telefonisch bei der Agentur für Arbeit erledigen — ein persönlicher Termin folgt später.
Welche Unterlagen brauche ich in der ersten Woche?
Arbeitsvertrag (inkl. aller Änderungen und Nachträge), die Kündigung im Original, Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate, eventuelle Tarifvereinbarungen sowie eine Übersicht über Resturlaub und Überstunden. Diese Unterlagen brauchen Sie für Beratungsgespräche, eine Klage und die Anmeldung bei der Agentur für Arbeit.
Bis wann muss ich entscheiden, ob ich klage?
Innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung. Diese Frist nach § 4 KSchG ist absolut — versäumen Sie sie, gilt die Kündigung als wirksam, egal wie unsinnig sie war. Nutzen Sie die Zeit für eine kostenlose Erstberatung bei Anwalt oder Gewerkschaft.

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